Internat und Ganztagesschule Pädagogium Baden-Baden - Grundschule, Realschule, Gymnasium, Wirtschaftsgymnasium und Sozialwissenschaftliches Gymnasium Internat und Ganztagesschule Pädagogium Baden-Baden - Grundschule, Realschule, Gymnasium, Wirtschaftsgymnasium und Sozialwissenschaftliches Gymnasium Internat und Ganztagesschule Pädagogium Baden-Baden - Grundschule, Realschule, Gymnasium, Wirtschaftsgymnasium und Sozialwissenschaftliches Gymnasium Internat und Ganztagesschule Pädagogium Baden-Baden - Grundschule, Realschule, Gymnasium, Wirtschaftsgymnasium und Sozialwissenschaftliches Gymnasium
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GrundschuleGymnasiumRealschuleWirtschafts-/Sozialwissenschaftliches Gymnasium

Internats- und Ganztagesschulen

Staatlich anerkannt

Seit über 100 Jahren die bewährte Schule für die Zukunft Ihres Kindes
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Das Pädagogium Pädagogische Zielsetzung
Miteinander lehren - lernen - leben
Mitarbeiter und Zuständigkeiten
Geschichte
Schulpartnerschaften
Schulentwicklung
Elternvereinigung
Kosten

 

Vereinigung der Eltern, Freunde und ehemaligen Schüler des Pädagogiums Baden-Baden e.V.

Die Vereinigung der Eltern, Freunde und ehemaligen Schüler des Pädagogiums Baden-Baden e.V. unterstützt die Schüler und die Schule durch die Förderung der Jugenderziehung und der Jugendbildung. Der jeweils für 4 Jahre gewählte Vorstand und die Beisitzer arbeiten ehrenamtlich.

» "Aktiv für unsere Kinder"
Päda-Förderverein präsentiert neuen Imageflyer

Kurstadt-Nachrichten vom Dezember 2009
» Aktiv an vielen Schulveranstaltungen beteiligt
Neuer Vorstand für die Eltern- und Altschülervertretung des Pädaqoqiums Baden-Baden

Kurstadt Nachrichten vom März 2009
» Reece zur Vorsitzenden gewählt
Mitgliederversammlung der Vereinigung der Eltern, Freunde und Altschüler des Pädagogiums

Badisches Tagblatt vom 22.02.2009
» Zahlreiche Projekte und Initiativen
Eltern- und Altschülervertretung des Pädagogiums wählt neuen Vorstand

Badische Neueste Nachrichten vom 21.02.2009
» Neuer Vorstand für die Eltern- und Altschülervertretung des Pädagogiums Baden-Baden
Pressemitteilung des Pädagogiums Baden-Baden vom 19.02.2009
 
» Kontakt
» Satzung
» Beitrittserklärung

 

Die Vereinigung steht allen Eltern, Freunden und ehemaligen Schülern des Pädagogiums Baden-Baden offen.

Innovative Projekte, besondere Fördermöglichkeiten und alles rund um den Schul- und Internatsalltag werden bei den regelmäßigen Vorstandssitzungen besprochen.

Bei schulischen Veranstaltungen wie Sportfesten, Tag der offenen Tür, Familientag und Terrassenfest steht die Vereinigung immer als Ansprechpartner zur Verfügung. Über Anregungen, neue Ideen und Mitarbeit freut sich der aktive Vorstand sehr.

Neben den Fördermaßnahmen, die Schule, Freizeit und Internat unterstützen, hält die Vereinigung den Kontakt zu den ehemaligen Schülern auch durch ein jährliches Altschülertreffen aufrecht, fördert besonders soziale Leistungen der Schüler der Unter- und Mittelstufe, hilft über den Sozialfonds für Studienfahrten sozial schwächeren Schülern bei mehrtägigen Exkursionen und informiert Mitglieder, Eltern und Ehemalige regelmäßig durch die Infozeitschrift Newsletter:

 

Kontakt:

Vereinigung der Eltern, Freunde und ehemaligen Schüler des Pädagogiums Baden-Baden e.V.
Burgstr. 2
76530 Baden-Baden
Deutschland
Telefon: 07221 - 3559-0
eMail: C.Frese@paedagogium-baden-baden.de
oder
christianmerz@aol.com

Eine Beitrittserklärung zur Elternvereinigung finden Sie im hier.

Der Jahresbeitrag beträgt 25,- Euro und ist, genauso wie Spenden, auf Grund der Gemeinnützigkeit der Vereinigung steuerlich absetzbar.

 

Satzung der Vereinigung:

  1. Die Vereinigung trägt den Namen:

    "Vereinigung der Eltern, Freunde und ehemaliger Schüler des Pädagogiums Baden-Baden."

    Sitz der Vereinigung ist Baden-Baden. Sie ist in das Vereinsregister eingetragen.

  2. Die Vereinigung soll den besonderen Erziehungsauftrag des Pädagogiums Baden-Baden gemäß dem jeweiligen Schulvertrag in jeder ihr möglichen Weise fördern. Sie hilft den Schülern und der Schule. Sie unterstützt Veranstaltungen und besondere Vorhaben, die den Aufgaben der Schule und der Schülerschaft dienen.

    Die Vereinigung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke der Jugenderziehung und Jugendbildung.

  3. Die Vereinigung steht Eltern von Schülern, Freunden des Pädagogiums und ehemaligen Schülern, sowie Lehrern der Schule im Ruhestand offen.

  4. Organe der Vereinigung sind:

    1. Die Mitgliederversammlung
    2. Der Vorstand
  5. Der Vorstand besteht aus drei Vorsitzenden und Beisitzern. Der erste und der zweite Vorsitzende sind jeweils einzeln vertretungsbefugt. Im Innenverhältnis darf der zweite Vorsitzende nur bei Verhinderung des ersten Vorsitzenden oder in dessen Auftrag diesen vertreten. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 4 Jahren gewählt.

    Die rechtsgeschäftliche Vertretung der Vereinigung nach außen erfolgt durch den ersten Vorsitzenden. Er kann diese Befugnisse auf seinen Stellvertreter übertragen.

    Der Vorstand führt die Geschäfte nach Maßgabe der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

  6. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Gesamtvorstand auf schriftlichen Antrag.

    Mitglieder können bis spätestens drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres schriftlich beim ersten Vorsitzenden ihren Austritt mit Wirkung zum Jahresende erklären.

    Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben, deren Höhe und Fälligkeit von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.

  7. Die Mitgliederversammlung ist mindestens alle zwei Jahre vom Vorstand einzuberufen. In dieser Versammlung soll jeweils auch der Ort und die Zeit der nächsten Mitgliederversammlung festgelegt werden.

    Jede ordentlich einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.

    Satzungsänderungen bedürfen 3/4 der abgegebenen Stimmen, ebenso die etwaige Auflösung der Vereinigung.

    Einladungen zu den Mitgliederversammlungen sind spätestens 28 Tage vor dem vorgesehenen Termin an alle Mitglieder bei der Post aufzugeben.

  8. Alle geldlichen Mittel, die der Vereinigung zufließen, dürfen nur für die satzungsgemäßen gemeinnützigen Zwecke, nämlich für die Förderung der Jugenderziehung und Jugendbildung verwendet werden.

    Finanzielle Zuwendungen an Mitglieder aufgrund ihrer Mitgliedereigenschaft sind ausgeschlossen, ebenso Begünstigungen durch Verwaltungsausgaben.

    Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.

  9. Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung sind schriftlich festzulegen und von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.

    Soweit in dieser Satzung Regelungen nicht getroffen sind, gelten für die Rechtsverhältnisse der Vereinigung die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über eingetragene Vereine.

  10. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

  11. Für den Fall der Auflösung der Vereinigung fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Baden-Baden mit der Auflage, es unmittelbar und ausschließlich für die Zwecke zu verwenden, die im Erziehungs- und Bildungsauftrag des Pädagogiums Baden-Baden liegen.

 

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