

Grundsätzliches
Nur für das Fach Deutsch (also nicht für die Fremdsprachen) gilt:
LRS wird bei der Notengebung in den Klassen 5 und 6 (Gymnasium und Realschule) berücksichtigt, nachdem die Klassenkonferenz Förderbedürftigkeit festgestellt hat.
Das gilt vor allem bei den Aufsätzen. Hierbei gewichten die FachlehrerInnen die Rechtschreibfehler zurückhaltend.
Ausnahme: Diktate - hier erfolgt eine verbale Beurteilung, aus ihr wird der erreichte Notenbereich ersichtlich.
Handhabung im Zeugnis:
Im Zeugnis wird unter "Bemerkungen” festgehalten, dass eine Lese-Rechtschreib-Schwäche festgestellt wurde und dass der Anteil des Lesens und Rechtschreibens bei der Bildung der Gesamtnote im Fach Deutsch zurückhaltend gewichtet wird.
In den Fremdsprachen wird eine Lese- Rechtschreibschwäche bei der Notenfindung nicht berücksichtigt. Dabei haben die FachlehrerInnen die Möglichkeit, auf LRS in der Aufgabenstellung differenziert einzugehen.
Das Fach Deutsch und LRS - Förderunterricht
Am Anfang der Klassen 5 und 6 (Gymnasium und Realschule) wird ein Diagnosetest durchgeführt. Anschließend entscheidet die Klassenkonferenz über die Förderbedürftigkeit, die Eltern werden darüber benachrichtigt.
Das Pädagogium bietet in Klasse 5 und 6 entsprechende Förderkurse an. Die Teilnahme ist nach der Anmeldung verpflichtend.
LRS ab der Klassenstufe 7
Einen Förderkurs für LRS bietet das Pädagogium ab der Klasse 7 in der Regel nicht an.
Bei Vorliegen eines entsprechenden psychologischen oder ärztlichen Gutachtens kann in Ausnahmefällen eine noch bestehende Lese-Rechtschreib-Schwäche im Fach Deutsch in der Notengebung berücksichtigt werden. Dies wird im Zeugnis kommentiert.
Bei Abschlussprüfungen wird eine Lese-Rechtschreib-Schwäche in der Notengebung dagegen nicht berücksichtigt.
Die Fremdsprachen und LRS
Der Fachlehrer hat die Möglichkeit zu entscheiden, dass ein Diktat nur Teilaufgabe einer Klassenarbeit darstellt. Ein zweiter Teil kann ein anderes Aufgabengebiet z.B. Grammatik oder Hörverstehensaufgaben enthalten.
Eine zweite Maßnahme, die Lese- Rechtschreibschwäche zu berücksichtigen, ist die Gewichtung der schriftlichen und mündlichen Leistungen zu je 50%. So kann ein Schüler mit schwachen Rechtschreibleistungen durch gute mündliche Beiträge diese wieder ausgleichen.
Vergessen darf man nicht, dass die Prüfungsanforderungen des Landes Baden-Württemberg keinerlei Rücksicht auf Lese- Rechtschreibschwächen bei den Kindern in den Fremdsprachen nehmen. Daher scheint ein realistischer Umgang mit dieser Schwäche von Anfang an bei aller Zurückhaltung und Ausschöpfung der Möglichkeiten in Einzelfällen in den Klassen 5 und 6 angebracht.
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